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Kosten:

  • Bei Einstufung der Pflegebedürftigkeit können 75% der Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
  • Die Beträge werden vom Pflegegeld abgezogen.
  • Die Kosten für Verpflegung und Fahrtkosten, sowie Inanspruchnahme der Friseurin und Fußpflege werden gesondert berechnet.
  • Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns wohlfühlen, gerne zu uns kommen und wir jeden Tag zu einem schönen Erlebnis werden lassen.


Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, sowie der Sozialversicherungsträger.

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