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Unsere Leistungen:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche
Versorgung
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
- Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI
- Betreuungsdienste
gemäß § 45b SGB XI
- Versorgung nach
ambulanten Operationen
- Begleitungen bei Behördengängen und Arztbesuchen
- Schulung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
- Organisation der Überleitung in die
Häuslichkeit nach dem Krankenhausaufenthalt
- Versorgung zur Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
- Beratung, Hilfe und Vermittlung bei Pflegeproblemen
- Ausführung aller ärztlichen Verordnungen
- Hilfe bei Antragstellungen
- VITAKT Hausnotruf
- Einkäufe
Sie sind in einer Situation
- in der Sie auf eine medizinisch qualifizierte
Krankenpflege angewiesen sind
- in der Sie nicht mehr ohne Hilfe in Ihrer vertrauten
Umgebung bleiben können
- in der einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig
geworden ist
- in der Sie Ihre hauswirtschaftliche Versorgung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine bewältigen können.
Dann rufen Sie uns an, denn Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen
Wir bieten Ihnen
- Unterstützung bei der Abwicklung aller erforderlichen
Formalitäten
- medizinische und krankenpflegerische Versorgung zu
Hause durch qualifiziertes Fachpersonal in Absprache mit Ihrem Arzt
- die Erhaltung und Förderung Ihrer Selbstständigkeit so
lange wie möglich
- die Gestaltung Ihres Lebensraums mit geeigneten
Hilfsmitteln nach Ihren individuellen Bedürfnissen
Auch hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sei es mit
Informationen zum Pflegegesetz oder mit der Hilfe bei Anträgen an die
Pflegekassen oder den Sozialversicherungsträgern. Ohne komplizierte
Beschreibungen werden wir versuchen, Ihnen die Vielzahl von Möglichkeiten nahe
zu bringen und sind gerne bei deren Durchführung behilflich.
Bei allen Dienstleistungen wird besonders darauf geachtet, dass es sich um aktivierende pflegerische und individuelle Hilfen und Unterstützungen handelt.
Darüber hinaus können auch andere Sonderaufgaben nach vorheriger Vereinbarung
mit dem Kostenträger, bei Selbstzahlern mit diesen selbst und der PROVITA
Einsatzstelle vereinbart werden.
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